Vertrag

Teilnahmebedingungen für Regattaveranstaltungen

Teilnahmebedingungen für Regattaveranstaltungen auf dem Strand von St. Peter-Ording in Durchführung des YCSPO e.V. für Mitglieder des YCSPO

  1. Mitglied im YCSPO oder befristetes Mitglied als Mitglied in einem Verein eines FISLY Verbandes (siehe dazu gesonderten Punkt Teilnehmer von Regattaveranstaltungen zeitl. befristeter Mitglieder – Gastsegler)
  2. gültige Haftpflichtversicherung, die eindeutig das Führen von Strandseglern, auch in Regattaveranstaltungen bis zu einer Segelfläche von 15 qm einschließt
  3. Kenntnis des Vertrages zur Nutzung des Strandes vor St. Peter-Ording mit der Gemeinde St Peter-Ording in der Form vom 01.01.2012 à Lesebestätigung
  4. Kenntnis des Reviers und der Skizze zu o.g. Vertrag à Lesebestätigung
  5. Kenntnis der allgemeinen Verhaltensregeln YCSPO 2009 à Lesebestätigung
  6. Gültiger Pilotenschein eines FISLY Verbandes
  7. Teilnahme an der jährlichen Sicherheitsunterweisung, bestätigt durch Aufkleber auf mitzuführender Lizenz
  8. Gültige technische Prüfplakette rechts hinten auf dem Segelwagen

Konsequenzen:

Piloten, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, werden vom Vorstand des YCSPO zu verwarnt, in besonders schweren Fällen, oder im Widerholungsfall kann von der Ordnungsbehörde (z.B. Gemeinde) oder dem Vorstand des YCSPO ein – je nach Schwere des Vorfalles – zeitlich befristetes Segelverbot auf der Sandbank vor St. Peter-Ording ausgesprochen werden.

Parken am Yachthafen:

Der Yachthafen und das umliegende Gelände ist eine „Anwohnerparkzone“. Somit ist das Parken am Yachthafen nur Anwohnern erlaubt. Anwohner sind in diesem Falle Mitglieder des YCSPO mit einem entsprechenden Anwohnerparkausweis. Dieser ist vorne rechts, oberhalb des Umweltzonenaufklebers anzubringen. Gäste werden grundsätzlich gebeten auf dem Parkplatz oberhalb des Yachtclubs (ca. 500 Meter) ihr Fahrzeug abzustellen. Es ist auf eine optimale Ausnutzung der ausgewiesenen Parkflächen zu achten. Das Übernachten auf der ausgewiesenen Parkfläche ist nicht gestattet.

Teilnahmebedingungen von Regattaveranstaltungen für Gastsegler zeitl. befristete Mitglieder

Mitglieder andere FISLY Verbände und Vereine sind stets willkommen. Damit jederzeit für alle Strandnutzer eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet ist, sind unabdingbar einige Regeln zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich ist das Befahren des Strandes mit Fahrzeugen, also auch mit Strandseglern verboten. Einzig die Mitglieder des YCSPO haben durch einen Vertrag mit der Gemeinde St. Peter-Ording das Nutzungsrecht für das Befahren mit Strandseglern auf festgelegten Flächen.

Da der Gastsegler kein Mitglied im YCSPO ist, gilt für ihn grundsätzlich das Verbot der Strandbefahrung. Sollte ein Pilot (Gast), der nicht Mitglied im YCSPO ist, den Status des befristeten Mitglieds (z.B. für offizielle Veranstaltungen) erwerben wollen, so muss dieser bitte

  1. sich vorab (eine Woche), um zeitlich befristetes Mitglied zu werden, schriftlich (auch per Mail) über das YCSPO Sekretariat, Pestalozzistr. 50B, 25826 St. Peter-Ording,  Tel: +49 176-559 300 33 , E-Mail: info@ycspo.de) anmelden,
  2. die für die Veranstaltungen ausgeschriebene Gebühr an das Sekretariat gezahlt haben (für eine Regattaveranstaltung im Rahmen der deutschen Qualifikation ist ein Startgeld in Höhe von € 50,- pro Wochenende zahlen, für übrige Veranstaltungen das ausgeschriebene Startgeld),
  3. eine Versicherung / Lizenz nachweisen,
  4. den Pilotenschein (gültiger Pilotenschein eines FISLY Verbandes) als Sicherheit für einen Ausweis/Lizenz zur Strandbefahrung hinterlegen. Dieser Ausweis/Lizenz muss der Strandaufsicht (Zufahrt zum Strand) unaufgefordert vorgezeigt und auf dem Strand für Dritte offen sichtbar getragen werden.
  5. Ferner ist die Kenntnis des Vertrages zur Nutzung des Strandes vor St. Peter-Ording mit der Gemeinde St Peter-Ording in der Form vom 01.01.2012,
    schriftliche Kenntnisnahme erforderlich (https://www.ycspo.de/index.php?id=173)
  6. Die Kenntnis des Reviers und der Skizze zu o.g. Vertrag ,schriftliche Kenntnisnahme erforderlich (https://www.ycspo.de/index.php?id=173)
  7. Kenntnis der allgemeinen Verhaltensregeln YCSPO 2009,schriftliche Kenntnisnahme erforderlich (https://www.ycspo.de/index.php?id=173)
  8. Die Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung, bestätigt durch Aufkleber auf mitzuführenderLizenz (siehe Punkt 4) vorzunehmen,
  9. Die technische Abnahme, bestätigt durch eine auf dem Segelwagen rechts hinten angebrachten Prüfplakette), vorzunehmen.

Der Vorstand ist berechtigt eine Strandbefahrung mit einem Strandsegler nicht zu genehmigen, bzw. die Ausstellung eines Ausweises zu verweigern oder ihn bei Verstößen umgehend einzuziehen.

Ferner ist die Parkregelung „Yachthafen“ der Gemeinde zu beachten. Gäste werden grundsätzlich gebeten auf dem Parkplatz oberhalb des Yachtclubs (ca. 500 Meter) zu parken. Eine kurzfristige Entladung des Bootes/Segelwagens ist im Yachthafen möglich. Zeitlich befristeten Mitgliedern, die eine entsprechende Parkplakette vorne rechts oberhalb des Umweltzonenaufklebers in der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges angebracht haben, ist das Parken auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Es ist auf eine optimale Parknutzung des Geländes zu achten. Wer hier ohne Parkplakette parkt, muss mit einem Ordnungsgeld und ggfs. dem kostenpflichtigen Abschleppen rechnen. Das Übernachten auf dieser Fläche ist nicht gestattet.

Der Vorstand Januar 2012

Unterlagen siehe Homepage des YCSPO

YCSPO Stand Januar 2012-01-05