Piloten, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, werden vom Vorstand des YCSPO zu verwarnt, in besonders schweren Fällen, oder im Widerholungsfall kann von der Ordnungsbehörde (z.B. Gemeinde) oder dem Vorstand des YCSPO ein – je nach Schwere des Vorfalles – zeitlich befristetes Segelverbot auf der Sandbank vor St. Peter-Ording ausgesprochen werden.
Der Yachthafen und das umliegende Gelände ist eine „Anwohnerparkzone“. Somit ist das Parken am Yachthafen nur Anwohnern erlaubt. Anwohner sind in diesem Falle Mitglieder des YCSPO mit einem entsprechenden Anwohnerparkausweis. Dieser ist vorne rechts, oberhalb des Umweltzonenaufklebers anzubringen. Gäste werden grundsätzlich gebeten auf dem Parkplatz oberhalb des Yachtclubs (ca. 500 Meter) ihr Fahrzeug abzustellen. Es ist auf eine optimale Ausnutzung der ausgewiesenen Parkflächen zu achten. Das Übernachten auf der ausgewiesenen Parkfläche ist nicht gestattet.
Mitglieder andere FISLY Verbände und Vereine sind stets willkommen. Damit jederzeit für alle Strandnutzer eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet ist, sind unabdingbar einige Regeln zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich ist das Befahren des Strandes mit Fahrzeugen, also auch mit Strandseglern verboten. Einzig die Mitglieder des YCSPO haben durch einen Vertrag mit der Gemeinde St. Peter-Ording das Nutzungsrecht für das Befahren mit Strandseglern auf festgelegten Flächen.
Da der Gastsegler kein Mitglied im YCSPO ist, gilt für ihn grundsätzlich das Verbot der Strandbefahrung. Sollte ein Pilot (Gast), der nicht Mitglied im YCSPO ist, den Status des befristeten Mitglieds (z.B. für offizielle Veranstaltungen) erwerben wollen, so muss dieser bitte
Der Vorstand ist berechtigt eine Strandbefahrung mit einem Strandsegler nicht zu genehmigen, bzw. die Ausstellung eines Ausweises zu verweigern oder ihn bei Verstößen umgehend einzuziehen.
Ferner ist die Parkregelung „Yachthafen“ der Gemeinde zu beachten. Gäste werden grundsätzlich gebeten auf dem Parkplatz oberhalb des Yachtclubs (ca. 500 Meter) zu parken. Eine kurzfristige Entladung des Bootes/Segelwagens ist im Yachthafen möglich. Zeitlich befristeten Mitgliedern, die eine entsprechende Parkplakette vorne rechts oberhalb des Umweltzonenaufklebers in der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges angebracht haben, ist das Parken auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Es ist auf eine optimale Parknutzung des Geländes zu achten. Wer hier ohne Parkplakette parkt, muss mit einem Ordnungsgeld und ggfs. dem kostenpflichtigen Abschleppen rechnen. Das Übernachten auf dieser Fläche ist nicht gestattet.
Der Vorstand Januar 2012
Unterlagen siehe Homepage des YCSPO
YCSPO Stand Januar 2012-01-05