Saupokal

Saison-Abschluss-Umlauf

09.11.2024

Wer: Miniyacht

Briefing und Teambildung im Clubhaus:
9:30 h

Startgeld: für Mitglieder des YCSPO 10 €, Nichtmitglieder 15 €

Anmeldeschluss: Mittwoch 06.11.24 18 h

Bitte füllt zusätzlich zur Anmeldung folgendes Formular aus: https://forms.gle/5DBnHzkqnpX6aQ8d6

 

 


    Anmeldung Regatta

    Klasse 2Klasse 3Klasse 5Klasse 5 PromoStandart KlasseKlasse Mini

    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

    Teilnahmebedingungen

    Teilnahmebedingungen für Regattaveranstaltungen auf dem Strand von St. Peter-Ording in Durchführung des YCSPO e.V. für Mitglieder des YCSPO

    1. Mitglied im YCSPO oder befristetes Mitglied als Mitglied in einem Verein eines FISLY Verbandes (siehe dazu gesonderten Punkt Teilnehmer von Regattaveranstaltungen zeitl. befristeter Mitglieder – Gastsegler)

    2. gültige Haftpflichtversicherung, die eindeutig das Führen von Strandseglern, auch in Regattaveranstaltungen bis zu einer Segelfläche von 15 qm einschließt

    3. Kenntnis des Vertrages zur Nutzung des Strandes vor St. Peter-Ording mit der Gemeinde St Peter-Ording in der Form vom 01.01.2012 à Lesebestätigung

    4. Kenntnis des Reviers und der Skizze zu o.g. Vertrag à Lesebestätigung

    5. Kenntnis der allgemeinen Verhaltensregeln YCSPO 2009 à Lesebestätigung

    6. Gültiger Pilotenschein eines FISLY Verbandes

    7. Teilnahme an der jährlichen Sicherheitsunterweisung, bestätigt durch Aufkleber auf mitzuführender Lizenz

    8. Gültige technische Prüfplakette rechts hinten auf dem Segelwagen

    Konsequenzen:

    Piloten, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, werden vom Vorstand des YCSPO zu verwarnt, in besonders schweren Fällen, oder im Widerholungsfall kann von der Ordnungsbehörde (z.B. Gemeinde) oder dem Vorstand des YCSPO ein – je nach Schwere des Vorfalles – zeitlich befristetes Segelverbot auf der Sandbank vor St. Peter-Ording ausgesprochen werden.

    Parken am Yachthafen:

    Der Yachthafen und das umliegende Gelände ist eine „Anwohnerparkzone“. Somit ist das Parken am Yachthafen nur Anwohnern erlaubt. Anwohner sind in diesem Falle Mitglieder des YCSPO mit einem entsprechenden Anwohnerparkausweis. Dieser ist vorne rechts, oberhalb des Umweltzonenaufklebers anzubringen. Gäste werden grundsätzlich gebeten auf dem Parkplatz oberhalb des Yachtclubs (ca. 500 Meter) ihr Fahrzeug abzustellen. Es ist auf eine optimale Ausnutzung der ausgewiesenen Parkflächen zu achten. Das Übernachten auf der ausgewiesenen Parkfläche ist nicht gestattet.

    Teilnehmer von Regattaveranstaltungen zeitl. befristeter Mitglieder – Gastsegler zeitl. befristete Mitglieder

    Mitglieder andere FISLY Verbände und Vereine sind stets willkommen. Damit jederzeit für alle Strandnutzer eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet ist, sind unabdingbar einige Regeln zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich ist das Befahren des Strandes mit Fahrzeugen, also auch mit Strandseglern verboten. Einzig die Mitglieder des YCSPO haben durch einen Vertrag mit der Gemeinde St. Peter-Ording das Nutzungsrecht für das Befahren mit Strandseglern auf festgelegten Flächen.

    Da der Gastsegler kein Mitglied im YCSPO ist, gilt für ihn grundsätzlich das Verbot der Strandbefahrung. Sollte ein Pilot (Gast), der nicht Mitglied im YCSPO ist, den Status des befristeten Mitglieds (z.B. für offizielle Veranstaltungen) erwerben wollen, so muss dieser bitte

    1. sich vorab (eine Woche) schriftlich (auch per Mail) über das YCSPO Sekretariat (Sekretariat Kirsten Anton, Deichstrasse 5, 25826 St. Peter-Ording, E-Mail: kirsten.anton@ycspo.de) anmelden, um zeitlich befristetes Mitglied zu werden,

    2. die für die Veranstaltungen ausgeschriebene Gebühr an das Sekretariat gezahlt haben (bzw. einziehen lassen), für eine Regattaveranstaltung im Rahmen der deutschen Qualifikation ein Startgeld in Höhe von € 50,- pro Wochenende zahlen, für übrige Veranstaltungen das ausgeschriebene Startgeld,

    3. eine Versicherung / Lizenz nachweisen und

    4. den Pilotenschein (gültiger Pilotenschein eines FISLY Verbandes) als Sicherheit für einen Ausweis/Lizenz zur Strandbefahrung hinterlegen. Dieser Ausweis/Lizenz muss der Strandaufsicht (Zufahrt zum Strand) unaufgefordert vorgezeigt und auf dem Strand für Dritte offen sichtbar getragen werden.

    5. Kenntnis des Vertrages zur Nutzung des Strandes vor St. Peter-Ording mit der Gemeinde St Peter-Ording in der Form vom 01.01.2012 haben, à Lesebestätigung

    6. Kenntnis des Reviers und der Skizze zu o.g. Vertrag haben, à Lesebestätigung

    7. Kenntnis der allgemeinen Verhaltensregeln YCSPO 2009 haben,à Lesebestätigung

    8. Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung, bestätigt durch Aufkleber auf mitzuführender Lizenz (siehe Pkt. 4)

    9. Gültige technische Prüfplakette rechts hinten auf dem Segelwagen anbringen lassen.

    10. Der Vorstand ist berechtigt eine Strandbefahrung mit einem Strandsegler nicht zu genehmigen, bzw. die Ausstellung eines Ausweises zu verweigern oder ihn bei Verstößen umgehend einzuziehen.

    11. Ferner ist die Parkregelung „Yachthafen“ der Gemeinde zu beachten. Gäste werden grundsätzlich gebeten auf dem Parkplatz oberhalb des Yachtclubs (ca. 500 Meter) zu parken. Eine kurzfristige Entladung des Bootes/Segelwagens ist im Yachthafen möglich. Zeitlich befristeten Mitgliedern, die eine entsprechende Parkplakette vorne rechts oberhalb des Umweltzonenaufklebers in der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges angebracht haben, ist das Parken auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Es ist auf eine optimale Parknutzung des Geländes zu achten. Wer hier ohne Parkplakette parkt, muss mit einem Ordungsgeld und ggfs. dem kostenpflichtigen abschleppen rechnen. Das Übernachten auf dieser Fläche ist nicht gestattet.

    Stand: Dezember 2011

    Ausserdem willige ich ein, dass meine Anmeldungen auf der Website www.ycspo.de veröffentlicht werden.


      Anmeldung Helfer

      Ich kann ein Auto für das Fahren am Strand mitbringen

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